Ein beliebtes Thema, heute habe ich ein Urteil dazu gefunden:
Das hat das Oberlandesgericht Celle mit Urteil vom 13. März 2007 entschieden (Az.: 322 Ss 46/07).
Die Sache mit den Birkenstocksandalen (oder High Heels):
Der Kläger war bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei dabei ertappt worden, wie er mit seinem Auto mit nach hinten offenen Sandalen, Typ Birkenstock, unterwegs war.
Eigentlich meinten alle, dass beim Autofahren aus Sicherheitsgründen grundsätzlich Schuhwerk getragen werden muss, welches den Fuß fest umschließt. Also gab´s ein Bußgeld in Höhe von 60 €, verhängt vom Amtsgericht gemäß § 23 Absatz 1 StVO (der Fahrzeugführer dafür sorgen muss, dass die Besetzung des Fahrzeuges vorschriftsmäßig sein muss und die Verkehrssicherheit nicht unter der Besetzung leiden darf).
Mit der Beschwerde vor dem OLG Celle hatte der Autofahrer Erfolg.
Zitat: Grundsätzlich, so die Richter, ist dem Amtsgericht zuzustimmen, dass es mit den Pflichten eines sorgfältigen Kraftfahrers nicht vereinbar ist, ein Auto ohne geeignetes Schuhwerk zu führen. Ungeeignete Schuhe können eine Fehlbedienung der Pedale und somit eine Belästigung, Gefährdung oder Schädigung Dritter zur Folge haben.
Deshalb auch das Bußgeld!
Die Verhängung eines Bußgeldes verbietet sich nach Überzeugung des Gerichts allerdings so lange, wie keines der drei genannten Ereignisse (Belästigung, Gefährdung oder Schädigung Dritter ) eingetreten ist. Denn eine ausdrückliche Vorschrift, nach der das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk verboten ist, kennt die Straßenverkehrsordnung nicht.
Berufskraftfahrer bilden hier die Ausnahme, denn diese sind nach den einschlägigen Unfallverhütungs-Vorschriften dazu verpflichtet, "beim Führen bestimmter Fahrzeuge ordnungsgemäße Kleidung zu tragen", wozu selbstverständlich auch die Schuhe gehören.
Fazit: Solltet ihr beim Fahren mit High Heels erwischt werden: keine Bange, es gibt kein Bußgeld. Es sei denn, ihr belästigt, gefährdet oder beschädigt Dritte!
smrick